Der Schutz des geistigen Eigentums bei kreativen Leistungen ist lückenhaft und wird vom Gesetzgeber in dramatischer Weise vernachlässigt. Damit wird die wirtschaftliche Basis der Designunternehmen untergraben und ihre Existenz aufs Spiel gesetzt. Der Gesetzgeber muss Kreativleistungen gegen Übergriffe schützen, um einen wirtschaftlich robusten, investitionsfahigen Berufsstand der Designer zu erhalten.
Die Initiative Deutscher Designverbände e.v. iDD bietet ihre Mitwirkung bei der Vorbereitung entsprechender Gesetzesvorlagen an.
BDG - Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.
Der BDG vertritt die Interessen aller Kommunikationsdesigner in den unterschiedlichen Formen der Berufsausübung. Auswahlkriterium für die Mitgliedschaft ist die berufliche Qualifikation. Zweck des Verbandes ist die Wahrung und Förderung der berufsständischen, berufsfachlichen und berufswirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder.
Der BDG ist der erste deutsche Berufsverband im Bereich Kommunikationsdesign. Er wurde im Jahr 1919 als »Bund der Deutschen Gebrauchsgraphiker« gegründet. Ab 1968 führte er den Namen »Bund Deutscher Grafik-Designer«, den er 2009 in »Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner« geändert hat.
Vernetzt ist der BDG durch korporative Mitgliedschaften im DT Deutscher Designertag, der iDD Initiative Deutscher Designverbände und der ICOGRADA International Council of Graphic Design Associations sowie durch zahlreiche Kooperationen mit anderen Verbänden und Institutionen.
Der BDG Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e. V. hat seinen Sitz in Düsseldorf, die Bundesgeschäftsstelle ist in Berlin.



















