Der Schutz des geistigen Eigentums bei kreativen Leistungen ist lückenhaft und wird vom Gesetzgeber in dramatischer Weise vernachlässigt. Damit wird die wirtschaftliche Basis der Designunternehmen untergraben und ihre Existenz aufs Spiel gesetzt. Der Gesetzgeber muss Kreativleistungen gegen Übergriffe schützen, um einen wirtschaftlich robusten, investitionsfahigen Berufsstand der Designer zu erhalten.
Die Initiative Deutscher Designverbände e.v. iDD bietet ihre Mitwirkung bei der Vorbereitung entsprechender Gesetzesvorlagen an.
1.Deutscher Designerkongress bestätigt das Anliegen der iDD


Susanne Lengyel, Präsidentin des Verbandes Deutscher Industriedesigner (VDID), fasst die fünf Schwerpunkte der iDD zusammen:
- Die gesellschaftliche Relevanz von Design verdeutlichen.
- Die Wertschätzung von Design – und damit von Designern – verbessern.
- Die Ausbildung der Designerinnen und Designer optimieren.
- Die Diskussion um nachhaltiges Design fördern.
- Den interdisziplinären Austausch vorantreiben.
Der 1.Deutsche Designerkongress am 13.Oktober 2007 in Essen schloss thematisch, zeitlich und räumlich an den Designtag Nordrhein-Westfalen an, der am Vortag in der Zeche Zollverein stattfand. Beide mit rund 200 Teilnehmern sehr gut besuchten Veranstaltungen befassten sich mit »Design für Alle«. Die iDD und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW hatten den 1.Deutschen Designerkongress gemeinsam veranstaltet.
Katharina Schwalm-Schäfer, Referatsleiterin Kreativwirtschaft im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW, kündigte während des Abschlussplenums des 1.Deutschen Designerkongresses an, die iDD auch zukünftig zu unterstützen. Dies könnte, so Frau Schwalm-Schäfer, in Form eines zweiten Deutschen Designerkongresses, möglicherweise 2008 im Zusammenhang mit der geplanten internationalen Creative Conference NRW, stattfinden.


















